Immer wiederkehrende Fragen führen wir für Sie an dieser Stelle als vorab Information auf.
Zuerst benötigen Sie eine Verordnung zur Eingangsdiagnostik in einer interdisziplinären Frühförderstelle von dem Kinderarzt ihres Kindes. Dazu benötigen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde, Kopien der Krankenkassenkarten des Kindes und von demjenigen über den ihr Kind versichert ist, das gelbe U-Heft und vorhandene Berichte.
Nein, die Frühförderung ist für ihr Kind kostenfrei.
Nein, Frühförderung und ein Integrationsplatz schließen sich aus.
Bei der interdisziplinären oder Frühförderung als Komplexleistung müssen alle Leistungen über die Frühförderstelle erfolgen. Wenn wir eine Kooperationsvereinbarung mit der gewünschten Praxis haben, können Sie dort z.B. die Physiotherapie in Anspruch nehmen.
Wenn die Vorschule dies ermöglicht, kann Frühförderung auch für Vorschulkinder angeboten werden.
Heilpädagogik für Schulkinder ist nur möglich für Kinder mit einer drohenden psychischen Behinderung über SGB VIII §35a.
Sie benötigen vorab ein Gutachten eines Kinderpsychologen, -psychotherapeuten oder -psychiaters, dass ihr Kind von einer psychischen Behinderung bedroht ist.